Als Abfuhrunternehmen der öffentlichen Hand setzen wir unsere Aufgaben entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Pinneberg oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung (GAB) um. Die entsprechenden Richtlinien können Sie in aller Ausführlichkeit den unten angeführten verlinkten Seiten entnehmen: